Leseplatz buchen

Derzeit werden im Lesesaal 25 Plätze angeboten. Diese Plätze können nur über eine vorherige Buchung über unser  reserviert werden. Sie können bis zu 6 Wochen im Voraus reservieren. Neue Termine werden immer für jeweils eine weitere Woche freigeschaltet. Diese Freischaltung erfolgt montags um 12 Uhr.

Archivalien vorbestellen

Wenn Sie einen Termin im Lesesaal gebucht haben, sollten Sie unbedingt die Archivalien vorbestellen, die Sie ansehen möchten. Nutzen Sie bitte unser Online-Angebot , in dem Sie selbst recherchieren und bestellen können. Um einen ersten Überblick über unsere Bestände zu erhalten, informieren Sie sich hier:

Ohne Aktenvorbestellung können Sie im Lesesaal lediglich in unserer Datenbank recherchieren. Die Aktenbereitstellung erfolgt frühestens zum folgenden Werktag oder zu einem späteren gebuchten Termin. Wegen akutem Personalmangel können pro Tag und pro Benutzung nur 15 Einheiten vorgelegt werden. Bitte geben Sie bei Bestellungen immer Ihren reservierten Termin mit Platznummer an. Um eine termingerechte Bereitstellung realisieren zu können, nehmen wir Bestellungen gerne zwei Wochen im Voraus an. Nutzen Sie hierzu bitte unsere Mailadresse 

Bestellungen mit fehlenden oder unklaren Angaben können nicht bearbeitet werden. Eine vollständige Signatur besteht aus Tektonikkürzel, Repositurnummer und laufender Nummer, zum Beispiel: A Rep. 080, Nr. 350.

Besuch im Lesesaal

Der Hauptlesesaal ist montags bis freitags jeweils von 10 bis 17 Uhr geöffnet. Melden Sie sich bitte kurz bei unserem Empfangspersonal, das Ihnen erste Hinweise zur Orientierung gibt. Unser Benutzungsservice beim Lesesaal berät Sie gerne bei Fragen zu Ihrem Anliegen.

Weitere Informationen zur Anfahrt und Öffnungszeiten finden Sie unter .

Benutzungsantrag

Vor der Benutzung ist ein sogenannter ‚Benutzungsantrag‘ auszufüllen. Er ist die rechtliche Grundlage der Archivbenutzung. Den Vordruck Benutzungsantrag finden Sie hier oder Sie erhalten ihn vor Ort. Das Landesarchiv darf nach § 3 Absatz 5 des Archivgesetzes des Landes Berlin zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten verarbeiten.

Schutzfristen bei Archivgut mit Personenbezug

Das Grundgesetz schützt in Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG die informationelle Selbstbestimmung jeder Person als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung umfasst die Befugnis selbstständig über die Offenlegung, die Verwendung und die Weitergabe von personenbezogenen Daten zu entscheiden. Das Archivgesetz des Landes Berlin setzt dieses Grundrecht um, indem es für Archivgut mit personenbezogenen Inhalten sog. Schutzfristen formuliert, nach deren Ablauf grundsätzlich erst eine freie Benutzung des Archivguts möglich ist.

Nach § 8 Abs. 3 ArchivGB darf personenbezogenes Archivgut nur mit Einwilligung der betroffenen Person benutzt werden und nach deren Tod bedarf die Benutzung der Einwilligung der nächsten Angehörigen bis zum Ablauf von 10 Jahren. Dieses Archivgut darf 100 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person, sofern das Todesjahr nicht bekannt ist, bzw. 70 Jahre nach Entstehung der Akte, sofern das Geburtsjahr nicht bekannt ist, frei benutzt werden. Das Landesarchiv Berlin kann die Schutzfristen auf Antrag, sofern eine Einwilligung der betroffenen Person nicht eingeholt werden kann, unter bestimmten Bedingungen verkürzen.

Für die Verkürzung der Schutzfristen ist die Prüfung des gesamten, angefragten Archivguts durch besonders geschulte Mitarbeitende des Landesarchivs Berlin notwendig. Dieses Verfahren ist zeitaufwändig und erfordert eine Bearbeitungszeit von 2-4 Wochen. Bitte beachten Sie diese Bearbeitungszeit bei der Planung Ihres Archivbesuchs und buchen Sie über unser elektronisches Buchungsportal erst dann einen Lesesaalplatz, wenn Ihnen eine Information über Ihren Schutzfristverkürzungsantrag vorliegt.

Findmittel

„Findmittel“ sind Verzeichnisse über die im Archiv vorhandenen und zugänglichen Archivalien. Sie können vorab in unserem Online-Angebot in ausgewählten Beständen oder direkt im Lesesaal in unserer Datenbank recherchieren. Nutzen Sie zur Recherche gerne auch die Datenbank unserer Dienstbibliothek.

Beachten Sie bitte, dass in den zur Verfügung gestellten Datenbanken des Landesarchivs nur Archivalien recherchiert werden können, die keinen Schutzfristen nach dem Berliner Archivgesetz unterliegen. Sollten Sie zu Ihrem Thema keine Archivalien finden, wenden Sie sich gerne an unseren Benutzungsservice. Weitere Hinweise finden Sie unter

 „Besondere“ Archivalien

Die Benutzung von Fotografien, Karten, Plänen, Ansichten, Plakaten, Filmen oder Tonaufnahmen bedarf einer aufwändigeren Vorbereitung. Wenden Sie sich bitte deshalb vorab per Mail an info@landesarchiv.berlin.de. Die jeweils zuständigen Archivarinnen und Archivaren werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Meldedaten gesucht?

Das Landesarchiv verwahrt die historische . Sie ist wegen Kriegsverlusten nicht mehr vollständig und nicht öffentlich zugänglich; Recherchen werden durch das Landesarchiv Berlin nur auf schriftlichen Antrag durchgeführt und sind kostenpflichtig.

Standesamtliche Personenstandsunterlagen gesucht?

Das Landesarchiv verwahrt und den . Informieren Sie sich bitte genauer über unser , in dem Sie ausführliche Informationen zu allen Fragen rund um die Familienforschung finden.

Wiedergutmachungsakten gesucht?

Das Landesarchiv Berlin verwahrt die Akten der Wiedergutmachungsämter von Berlin. Vor der Benutzung dieser Akten muss ein schriftlicher Antrag eingereicht werden, den Sie finden.

Entschädigungsakten befinden sich bisher nicht im Landesarchiv Berlin, sondern in der .

WLAN

Ein kostenloser Internet-Zugang über WLAN steht Ihnen im Landesarchiv zur Verfügung.

Reproduktionen

Von mikroverfilmten Beständen können Sie im Landesarchiv selbst an Lesegeräten Scans anfertigen und auf einem USB-Stick abspeichern. Bringen Sie sich bitte dazu einen eigenen USB-Stick mit.

Digitale oder analoge Reproduktionen von Archivalien (sofern aus konservatorischen Gründen möglich) werden in der archiveigenen Werkstatt angefertigt. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig! Nutzen Sie bitte zur Bestellung von Reproduktionsaufträgen die entsprechenden Formulare, die Sie im Lesesaal finden.

Wenn Sie auf einen Besuch des Landesarchivs verzichten wollen, können Sie Scans oder analoge Reproduktionen auch von zuhause aus bestellen. Beachten Sie bitte, dass auf diesem Wege zur Vermeidung von Missverständnissen nur komplette Archivguteinheiten zur Reproduktion beauftragt werden können. Nutzen Sie zur Bestellung bitte diese Formulare Reproduktionsauftrag Farbscan (für Fotos, Ansichten u. ä.) , Allgemeiner Reproduktionsauftrag (Reproduktionsauftrag ganze Akten). Damit geben Sie gleichzeitig Ihr Einverständnis zur Übernahme der Kosten. Gerne übermitteln wir Ihnen vorab eine ungefähre Kostenschätzung.

Fotografiermöglichkeit

Im Lesesaal vorgelegte Archivalien, die keinen Nutzungsbeschränkungen nach den Bestimmungen des Berliner Archivgesetz unterliegen (Verlinkung zum Archivgesetz) können im Rahmen der Benutzung fotografiert werden. Sie können dafür Smartphone, Fotoapparat oder Tablet ohne Halterung, Stativ und Blitz benutzen.

Die gemachten Aufnahmen dürfen von Ihnen ausschließlich für interne Zwecke verwendet werden. Sollten Sie die Absicht haben, diese Aufnahmen in jeglicher analoger oder digitaler Form zu veröffentlichen, müssen Sie vorab beim Landesarchiv eine Genehmigung einholen. Wir empfehlen Ihnen, bei jeder Fotografie die Signatur der Archivalie mitaufzunehmen (z. B. Bestellzettel), da eine spätere Ermittlung der Signaturen durch das Landesarchiv nicht möglich ist.

Lizensierung/Genehmigung für die Verwendung von Reproduktionen jeglicher Art

Für die Verwendung von Reproduktionen aus Archivgut des Landesarchivs müssen Sie vorab die Genehmigung, die sog. Lizensierung, einholen. Beachten Sie bitte, dass Lizensierungen i.d.R. mit Kosten verbunden sind. Kontaktieren Sie uns per Mail unter info@landesarchiv.berlin.de.

Kosten

Die Benutzung des Landesarchivs und die Beauftragung von Dienstleistungen können mit Kosten verbunden sein. Informieren Sie sich bitte vorab genau über möglicherweise anfallende Kosten (Verordnung für Gebühren und Auslagen mit dem entsprechenden Verzeichnis der anfallenden Kosten). Beachten Sie bitte, dass Kosten für Auslagen (z.B. Reproduktionen) auch dann anfallen, wenn Sie von der Entrichtung von Gebühren befreit sind.

Haben Sie noch Fragen?

Nutzen Sie bitte für Fragen jeglicher Art unseren Telefonservice, der Ihnen werktags zwischen 10 und 17 Uhr unter der Telefonnummer +49-30-90264-153 zur Verfügung steht oder schreiben Sie eine E-Mail an info@landesarchiv.berlin.de.