Bestellen Sie die gewünschte Registerkopie bequem online über den . Ihnen fehlen die nötigen Angaben oder Sie haben Fragen zum Vorgehen? Wir haben Ihnen die Antworten zu den häufigsten Fragen hier zusammengestellt.

Sie haben vier Möglichkeiten, eine Kopie des Registerauszuges zu bekommen:

  • Als schriftliche Anfrage über den
  • Über die Bestellung des Registerbandes zur Einsicht und zum selbständigen Fotografieren im Lesesaal über
  • Über die Nutzung der bereits von ‚‘ digitalisierten Registerbände im Lesesaal des Landesarchivs über einen kostenfreien Ancestry-Zugang
  • Über die kostenpflichtige Einsichtnahme  über die Internetseite von ‚‘.

Für die ersten beiden Möglichkeiten benötigen Sie:

  • vollständigen Vor- und Nachnamen der Person (bzw. Personen bei Heirat)
  • Geburtsname
  • Name des Standesamtes, das die Urkunde ausgestellt hat (beurkundendes Standesamt)
  • Jahr des Ereignisses.

Ihnen ist das Standesamt, in dem die Urkunde ausgestellt wurde, nicht bekannt? Nutzen Sie für die Ermittlung des beurkundenden Standesamtes folgende Hilfsmittel:

Der genealogische Dienstleister ‚Ancestry‘ hat die im Landesarchiv vorhandenen Berliner Standesamtsunterlagen teilweise digitalisiert

  • Geburten bis 1910
  • Heiraten bis 1936
  • Sterbefälle bis 1985

und in einer Datenbank erfasst. Bei können Sie online nach Namen suchen. Sie erhalten darüber dann auch die Informationen zum beurkundenden Standesamt sowie zur Registernummer. Der Service von ‚Ancestry‘ ist kostenpflichtig. Im Lesesaal des Landesarchivs steht Ihnen ein kostenfreier Zugang zur Internetseite von ‚Ancestry‘ zur Verfügung.

Sofern die Registerbände noch nicht von Ancestry digitalisiert und indiziert wurden, müssen Sie die Registernummer über eine Recherche im Namensverzeichnis des beurkundenden Standesamtes ermitteln. Es gibt leider kein Berlinweites zentrales Namensverzeichnis für alle Standesämter. Deshalb haben wir für Sie die Namensverzeichnisse der einzelnen Standesämter digitalisiert und stellen sie Ihnen .

Namensverzeichnisse können unterschiedlich aufgebaut sein. In der Regel sind sie nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens geordnet. Bei jahrgangsübergreifenden Bänden kann z.B. das Alphabet oder auch der Jahrgang das erste Kriterium sein. Sehr selten kommen Verzeichnisse vor, die in einem Band zugleich Geburten, Heiraten und Sterbefälle betreffen.

Haben Sie die gesuchte Person gefunden, notieren Sie sich

  • Standesamt, z.B. Berlin X
  • Art der Urkunde (Sterbe-, Heirat- oder Geburts-)
  • Jahr
  • Nummer des Eintrags

Im Landesarchiv Berlin befinden sich Unterlagen von etlichen Standesämtern der ehemaligen deutschen Ostgebiete. Eine Übersicht, zu welchen Standesämtern  Unterlagen vorhanden sind, finden Sie hier. Achtung: Ort und zuständiges Standesamt heißen nicht immer gleich!

Falls Ihr gesuchtes Standesamt in der Übersicht genannt wird, können Sie eine schriftliche Anfrage ans Landesarchiv Berlin stellen. Benutzen Sie bitte hierzu diesen Vordruck.
Der genealogische Dienstleister ‚Ancestry‘ hat die im Landesarchiv vorhandenen Register der Ostgebiete vollständig digitalisiert und in einer Datenbank erfasst. Dort können Sie . Dieser Service ist kostenpflichtig, es steht Ihnen aber auch ein kostenloser Ancestry-Zugang im Lesesaal des Landesarchivs Berlin zur Verfügung.

Falls Ihr gesuchter Ort in der Übersicht nicht aufgeführt ist, befinden sich die Unterlagen eventuell noch im zuständigen polnischen, tschechischen oder russischen Archiv. Oder sie sind im Zweiten Weltkrieg zerstört worden oder verloren gegangen. Informationen zur Ahnenforschung und Urkundenbeschaffung in Polen finden Sie unter .

Weitere Informationen zu Personenstandsunterlagen  aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten finden Sie

Im Landesarchiv Berlin werden Personenstandsregister aus den Berliner Standesämtern aufbewahrt, nachdem die gesetzlichen Fristen abgelaufen sind. Dies betrifft:

  • Sterberegister, die älter als 30 Jahre sind,
  • Heiratsregister, die älter als 80 Jahre sind, und
  • Geburtsregister, die älter als 110 Jahre sind.

Nach Ablauf dieser Fristen werden die Registerbände, Namensverzeichnisse und, falls vorhanden, Sammelakten der Berliner Standesämter an das Landesarchiv übergeben.

Die im Landesarchiv aufbewahrten Personenstandsregister umfassen grundsätzlich die Zeit ab Einführung der Standesämter im Oktober 1874. Die Zugänge erfolgen jährlich, sobald die jeweiligen Fristen erreicht sind. Konkret sind vorhanden:

  • Geburtsregister ab 1874 bis 1914,
  • Heiratsregister ab 1874 bis 1944,
  • Sterberegister ab 1874 bis 1994.

Folgende Registerbände der Berliner Standesämter wurden bereits durch die Firma ‚‘ digitalisiert und sind über deren Internetseite kostenpflichtig zugänglich:

  • Geburten: Oktober 1874 – 1910
  • Heiraten: Oktober 1874 – 1936
  • Sterbefälle: Oktober 1874 – 1985

Folgende Registerbände der ehemaligen östlichen Provinzen wurden bereits durch ‚‘ digitalisiert und sind über deren Internetseite kostenpflichtig zugänglich:

  • Geburten: Oktober 1874 – 1905
  • Heiraten: Oktober 1874 – 1935
  • Sterbefälle: Oktober 1874 – 1945

Im Lesesaal des Landesarchivs Berlin steht Ihnen ein kostenfreier Zugang zur Internetseite von ‚Ancestry‘ zur Verfügung. Ausdrucke und ggfls. Beglaubigungen der digitalisierten Registereinträge sind möglich.

Die Erhebung von Gebühren und Auslagen erfolgt auf Grundlage der Gebührenverordnung des Landesarchivs Berlin.

Übersicht über mögliche anfallende Gebühren und Auslagen Auszug aus der Gebührenverordnung des Landesarchivs Berlin (LArchGebV) vom 5. November 2019
Benutzung von ArchivgutPro Fall pro Kalenderjahr30,00 €
Kopie DIN A4Pro Seite0,50 €
Kopie DIN A3Pro Seite1,00 €
BeglaubigungenPro Registerauszug6,00 €

Die Kosten für schriftliche Anfragen richten sich nach dem Benutzungszweck, der Seitenanzahl der angeforderten Reproduktionen und ob eine Beglaubigung gewünscht ist oder nicht.

Sie erhalten nach Erledigung der Anfrage eine Rechnung, auch dann, wenn diese über den Digitalen Antrag gestellt wurde.

Das Landesarchiv stellt keine Apostillen, d. h. Beglaubigungen von Registerauszugskopien für das Ausland, aus.

Für Berlin wird diese Beglaubigung/Legalisation durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LaBO) ausgestellt. Alle Informationen dazu finden Sie .