A-Bestände

Die Beständegruppe A / A Pr. Br. umfasst die Altbestände aus der Zeit bis 1945. Hierzu zählt die Überlieferung der Stadtverordnetenversammlung, des städtischen Magistrats seit 1809 und dessen Vorgängerbehörden seit dem Mittelalter sowie der Bezirksämter seit 1920 samt ihrer Vorläufer. Hinzu kommt Schriftgut der Gerichte sowie preußischer und Reichsmittelbehörden, darunter des Polizeipräsidenten von Berlin und der Preußischen Bau- und Finanzdirektion. Unterlagen zahlreicher Berliner Wirtschaftsunternehmen, wie Borsig und Osram, spiegeln die Wirtschaftsgeschichte Berlins wider.

Urkunden, Karten und audiovisuelles Archivgut finden sich in den F-Beständen, Schriftgut von 1945 bis 1990 für Berlin (West) in den B-Beständen, für Berlin (Ost) in den C-Beständen.


B-Bestände

Kern der B-Bestände sind die Aufzeichnungen der West-Berliner Behörden und Einrichtungen von 1945 bis 1990. Dementsprechend wird in dieser Beständegruppe das Schriftgut des Abgeordnetenhauses und der Senatskanzlei, der Senatsverwaltungen einschließlich nachgeordneter Behörden, der Bezirksverwaltungen, der für Berlin zuständigen Bundesmittelbehörden und der Gerichte verwahrt. Ins 19. Jahrhundert zurück reichen allein die Unterlagen der kommunalen Spitzenverbände, wie des Deutschen Städtetages, des Helene-Lange-Archivs und der Einwohnermeldekartei (EMK).

Unterlagen von Vorgängereinrichtungen werden als A-Bestände archiviert, von Landesbehörden seit 1990 als D-Bestände. Urkunden, Karten und audiovisuelles Archivgut finden sich in den F-Beständen.


C-Bestände

Die C-Bestände umfassen die Überlieferung der Ost-Berliner Einrichtungen von 1945 bis 1990. Neben der Stadtverordnetenversammlung sowie dem Magistrat und seinen nachgeordneten Institutionen gehören hierzu insbesondere die Räte der Stadtbezirke. Ferner sind zahlreiche staatliche Berliner Wirtschaftsbetriebe, für den Bezirk Berlin zuständige staatliche Behörden sowie die Parteien und Massenorganisationen der DDR, Bezirk Berlin, durch Unterlagen der Beständegruppe dokumentiert.

Schriftgut vorangehender Einrichtungen bewahren die A-Bestände, nachfolgender Einrichtungen die D-Bestände. Audiovisuelles Archivgut sowie Pläne und Plakate aus Ost-Berlin liegen in den F-Beständen vor.


D-Bestände

Das Schriftgut von Institutionen und Behörden des wiedervereinten Berlin seit 1990 bildet die D-Bestände. Es unterliegt grundsätzlich der archivgesetzlichen Schutzfrist und ist demnach bis auf Weiteres noch nicht einzusehen.

Archivgut von Vorgängerbehörden aus West-Berlin findet sich in den B-Beständen, von Einrichtungen aus Ost-Berlin in den C-Beständen.


E-Bestände

Die Beständegruppe E wird aus Nachlässen und Personenfonds gebildet. Neben Einzelpersönlichkeiten, wie Ernst Reuter, Otto Suhr oder Gustav Böß, sind hier namhafte Berliner Familien vertreten. Da es sich bei den Unterlagen häufig um Deposita von Dritten handelt, können die Bedingungen ihrer Benutzung von denen staatlichen Schriftgutes abweichen. Sie sind im Einzelnen zu erfragen.


F-Bestände

Die F-Bestände vereinigen die umfangreichen Sammlungen des Landesarchivs. Hier ist vor allem das audiovisuelle Archivgut mit der Foto-, der Film- und der Tonträgersammlung zu nennen. Hinzu kommen Plakate und Ansichten ebenso wie die theater- und die zeitgeschichtliche Sammlung. Einen weiteren Teil machen Handschriften und Urkunden aus, darunter die von 1298 stammende älteste Urkunde des Landesarchivs. Außerdem finden sich hier Karten und Pläne, die weniger gesammelt, sondern vor allem durch Abgaben von Behörden in das Landesarchiv gelangen.


Ergänzung Kurzbestände – Personenstandsunterlagen

Seit 2009, nach dem Inkraftgetreten des  neuen Personenstandsgesetzes vom 19.02.2007, verwahrt das Landesarchiv auch Bestände von Berliner Standesämtern in zwei großen Beständegruppen:

P-Bestände

In der Gruppe ‚P‘ befinden sich Unterlagen von allen Berliner Standesämtern, die zwischen 1874 und 1986 in Berlin beurkundet haben. Die Namen und die Zuständigkeitsbereiche dieser Ämter haben sich im Lauf der Zeit vielfach geändert.

Aus diesen Standesamtsunterlagen wurden insgesamt 145  Bestände gebildet. Dabei wurden Ämter, deren Zuständigkeit sich nur wenig geändert haben und die fortgesetzt beurkundet haben, als Serie zusammengelassen – auch wenn sich der Name des Amt s geändert hat. Die Namen sind immer die, die die Ämter zur Zeit ihrer Beurkundung geführt haben.Da Standesunterlagen jeweils nach 110 Jahren (Geburt), 80 Jahren (Heirat) oder 30 Jahren (Tod) geschlossen werden und an die Archive gelangen, erhält diese Gruppe regelmäßig Zuwachs durch neue alte Jahrgänge. Diese Zugänge erfolgen jährlich. Eine Liste der vorhandenen P-Bestände finden sie hier.

S-Bestände

Da in Berlin bis heute das Standesamt liegt, das für Sonderfälle in In- und Ausland zuständig ist – das sogenannte ‚Standesamt I‘ –, gelangen auch aus diesem Amt Überlieferungen in das Landesarchiv. Sie wurden in  der Gruppe ‚S‘ zusammengefasst. Diese Überlieferungen beziehen sich alle auf Gebiete, die nicht Teil von Berlin sind. Der größte Teil dieser Gruppe ist der Bestand S Rep. 100 mit den noch vorhandenen Unterlagen aus den ehemaligen deutschen Gebieten im Osten – soweit diese nach Deutschland mitgenommen wurden und nicht im Krieg untergegangen sind. Außerdem gibt es Bestände von Beurkundungen von im Ausland lebenden Deutschen, nämlich soweit sie in deutschen Konsulaten oder Botschaften erfolgten (‚Konsularregister‘) oder in den deutschen Kolonien vorgenommen wurden (‚Kolonialregister‘). Und es gibt Unterlagen aus den im Zweiten Weltkrieg von Deutschland besetzten Gebieten (das sind nur Sterbefälle).

Zwei große Bestände enthalten die Urkunden, die das Standesamt I im Rahmen seiner besonderen Zuständigkeit selber ausgestellt hat. Auch die S-Bestände erhalten entsprechend der Fristen des Personenstandsgesetzes regelmäßig Nachträge, allerdings nur im Fünf-Jahres-Turnus. Weitere Informationen zum Standesamt I und den S-Beständen finden Sie


Alle Fragen zur Benutzung der P- und S-Bestände, zur Suche nach Urkunden oder Personen finden Sie