Für alle standesamtlichen Beurkundungen zu Ereignissen außerhalb des Deutschen Reichs wurde 1874 das „Standesamt I“ von Berlin zuständig. Es hat bis heute seinen Sitz in Berlin. Dort wurden und werden Geburten, Heiraten oder Sterbefälle von Deutschen im Ausland oder auf deutschen Schiffen beurkundet oder Bescheinigungen für Deutsche ausgestellt, die niemals einen Inlandswohnsitz hatten. Daher ist das Standesamt I das deutsche ‚Auslandsstandesamt‘.
Das Standesamt I hat verschiedene Registerserien angelegt:
- ‚Konsularregister‘, die gesammelten Urkunden, die in deutschen Auslandsvertretungen ausgestellt wurden, und zwar vom ‚Norddeutschen Bund‘ ab 1862 über das Deutsche Reich bis zur Bundesrepublik Deutschland 1974. Hier finden Sie eine Übersicht der überlieferten Konsularbezirke.
- Register, die in den ehemaligen deutschen Kolonien ausgestellt wurden. Übersicht der Register aus ehemaligen deutschen Kolonien.
- Die 1945 geflüchteten Standesamtsunterlagen der ‚ehemaligen deutschen Ostgebiete‘, aus Ostpreußen, Westpreußen, Oberschlesien, Niederschlesien und Pommern. Diese Serie hat große Lücken.
- Register zu im 2. Weltkrieg besetzten Gebieten, also dem ‚Generalgouvernement‘, Polen, Litauen, Lettland, Estland, Weißrussland, der Ukraine, den Niederlanden und Norwegen von 1940 bis 1946. Hier finden Sie eine Übersicht der Sterberegister zu den besetzten Gebieten.
- Register zu Beurkundungen von Todesfällen von Deutschen im Ausland (1938 bis 1985).
Diese Bestände sind zuständigkeitshalber überwiegend an das Landesarchiv Berlin abgegeben worden und werden in den kommenden Jahren im 5-Jahres-Rhythmus abgegeben. Vorhanden sind im Landesarchiv:
- Geburtsregister 1874 bis 1910
- Heiratsregister 1874 bis 1940 und
- Sterberegister 1874 bis 1990
Jüngere Urkunden wurden noch nicht an das Archiv abgegeben und befinden sich weiterhin im Standesamt I in Berlin.
Wenn Sie Urkundenkopien aus diesen Beständen bestellen möchten, benutzen Sie bitte diesen Vordruck. Eine direkte Vorlage von Registern des Standesamts I im Lesesaal des Landesarchivs ist nur nach vorheriger Terminabstimmung möglich.
Beachten Sie bitte, dass der Ort, in dem die Gesuchten gelebt haben, nicht unbedingt mit dem Sitz des Standesamtes identisch ist. Unter Umständen müssten Sie – besonders bei kleineren Orten – nachsehen, wo das zuständige Standesamt seinen Sitz hatte. (Dabei helfen sogenannte ‚Ortsbücher‘ in Bibliotheken, oder Sie versuchen es über online-Recherchen.)