Benutzungsmodalitäten

Wichtig:
Bis zur Übernahme (voraussichtlich 1. Mai 2026) bearbeitet die alle Anfragen. Wir informieren an dieser Stelle rechtzeitig, ab wann das Landesarchiv für die Entschädigungsakten zuständig ist.

  1. Voraussetzung für eine Anfrage: Um Entschädigungsakten im Landesarchiv einzusehen, benötigen Sie mindestens den Namen und die Lebensdaten der geschädigten oder antragstellenden Person. Hilfreich ist außerdem die Registratursignatur der Entschädigungsbehörde Berlin.
  2. Ggf. weiterführende Recherchemöglichkeiten: Wenn Angaben fehlen, kann eine ergänzende Anfrage bei der Bundeszentralkartei (BZK) sinnvoll sein. Auskünfte aus der BZK erhalten Sie unter bzk@brd.nrw.de. Weitere Informationen zur BZK erhalten Sie im Merkblatt der Bundeszentralkartei der Bezirksregierung Düsseldorf.
  3. Übermittelung der Anfrage:
    – per E-Mail an info@landesarchiv.berlin.de
    – oder per Post an das Landesarchiv Berlin
  4. Vorbereitung der Einsicht: Die Stammakte muss aus dem Depot der Entschädigungsakten angefordert werden. Der Versand der Akten zwischen Depot und Hauptstandort des Landesarchivs kann einige Tage in Anspruch nehmen.
  5. Rechtliche Prüfung: Je nach enthaltenen personenbezogenen Daten wird geprüft, ob die archivischen Schutzfristen bereits abgelaufen sind oder ein Antrag auf Verkürzung nötig ist.
    Sollte eine Akte nach § 8 Abs. 3 Berliner Archivgesetz unterliegen, muss zur Akteneinsicht ein Schutzfristverkürzungsantrag gestellt werden.
  6. Einsichtnahme: Nach der positiven Entscheidung des Schutzfristverkürzungsantrages kann die Akte im Lesesaal eingesehen und/oder eine Reproduktion bestellt werden. Von erster Anfrage bis Einsichtnahme ist mit insgesamt etwa vier Wochen Bearbeitungszeit zu rechnen. Bitte beachten Sie, dass die Erstellung von Reproduktionen einen gesonderten Antrag erfordert.

Reproduktionen und Kosten

Im Lesesaal dürfen Sie – sofern keine Auflagen entgegenstehen – eigene Fotos der Akten mit dem Handy anfertigen.

Bei der Bestellung von Scans oder Digitalisaten entstehen gegebenenfalls Gebühren und Auslagen gemäß der Gebührenverordnung des Landesarchivs Berlin (LArchGebV). In diesem Fall erhalten Sie vorab einen Kostenvoranschlag.

Angehörige von NS-Verfolgten – oder von ihnen bevollmächtigte Personen – können im Rahmen der Aufarbeitung des Verfolgungsschicksals insgesamt bis zu zehn Akten pro Kalenderjahr durch das LAB kostenfrei digitalisieren lassen. Dieses Kontingent umfasst auch Reproduktionswünsche aus einschlägigen Beständen wie Wiedergutmachungs- oder Haftakten.

Der Weg zur Übernahme der Akten in das Landesarchiv Berlin

Hintergrund
Der umfangreiche Aktenbestand der Entschädigungsbehörde ist dem Landesarchiv Berlin seit Langem bekannt. Das bundesweite Projekt „Transformation der Wiedergutmachung“ des Bundesministeriums der Finanzen bot den geeigneten Zeitpunkt, diese Akten dauerhaft zu sichern und archivisch zu übernehmen. Die Vorbereitungen für die Übernahme begannen bereits im Sommer 2022.

Der Übernahmeprozess
Die Überführung der Unterlagen ist einerseits ein regulärer Archivvorgang, andererseits auf Grund seines Umfangs ein außergewöhnliches Projekt: Rund 280.000 Verfahren mit insgesamt 15 Kilometern Schriftgut werden übernommen.

Da im Hauptgebäude des Landesarchivs keine ausreichenden Lagerkapazitäten bestehen, wird das derzeitige Depot der Entschädigungsbehörde vollständig mit übernommen. Außerdem ist die Betreuung des Bestandes aufgrund des hohen Anfragenvolumens besonders personalaufwendig.

Der gesamte Prozess erfolgt in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) und der dort angegliederten . Dazu gehört neben einem kontinuierlichen fachlichen Austausch auch die Übertragung von Personal- und Sachmitteln.

Archivische Bewertung und aktueller Stand

Die Akten wurden als archivwürdig eingestuft – sie besitzen eine hohe historische Bedeutung für die Dokumentation der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts.

Der Senat hat Anfang 2026 die vollständige Übernahme (einschließlich Stamm- und Beiakten) beschlossen. Die haushalterische Umsetzung steht noch aus. Der geplante Übernahmetermin ist der 1. Mai 2026.

Besonderheit: Noch offene Verfahren

Nicht übernommen werden die etwa 860 noch offenen Entschädigungsverfahren. Diese verbleiben weiterhin bei der Entschädigungsbehörde, dort ist auch die Einsicht in diese Akten zu beantragen.


Pressemitteilung zur Übernahme der Entschädigungsakten.