Im Landesarchiv Berlin werden Personenstandsregister aus den Berliner Standesämtern aufbewahrt, nachdem die gesetzlichen Fristen abgelaufen sind. Dies betrifft:

  • Sterberegister, die älter als 30 Jahre sind,
  • Heiratsregister, die älter als 80 Jahre sind, und
  • Geburtsregister, die älter als 110 Jahre sind.

Nach Ablauf dieser Fristen werden die Registerbände, Namensverzeichnisse und, falls vorhanden, Sammelakten der Berliner Standesämter an das Landesarchiv übergeben.