Unterrichtung von Leihgeberinnen und Leihgebern

§ 6 Abs. 2 des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) vom 31.07.2016 ermöglicht auch für Deposita eine zeitlich befristete Unterschutzstellung als nationales Kulturgut, wenn der Bestand der Kultureinrichtung, der diese Leihgaben zur Verfügung gestellt werden, als nationales Kulturgut nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 KGSG geschützt ist und die Leihgeberin bzw. der Leihgeber zustimmt.

Das Landesarchiv Berlin gehört zu diesen Einrichtungen und mit Ihrer Zustimmung würde Ihr Depositum für die Dauer des Vertrages – wie das Archivgut im Eigentum des Landes Berlin auch – als nationales Kulturgut gelten. Dies bedeutet, dass im Falle einer unrechtmäßigen Verbringung von Depositalgut ins Ausland ein Rückgabeanspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen einen EU-Mitgliedstaat nach § 69 KGSG und gegen einen Drittstaat nach § 70 KGSG besteht. Dieser kann unabhängig von einem eventuellen zivilrechtlichen Herausgabeanspruch geltend gemacht, die Kosten eines solchen Rückgabeverfahrens müssten nicht von Ihnen getragen werden. Für die vorübergehende Ausfuhr in andere Länder des Binnenmarkts oder in Drittstaaten ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Schließlich profitieren Leihgeberinnen und Leihgeber, die sich für diesen besonderen Schutz entscheiden, von der 75jährigen Verjährungsfrist nach Artikel 8 der Richtlinie 2014/60/EU (statt 30 Jahre), d.h. falls Leihgaben gestohlen werden oder auf illegalem Weg ins Ausland gelangen, bestehen Rückgabeansprüche nicht mehr nur 30, sondern 75 Jahre.

Sollten Sie das uns überlassene Depositum unter den besonderen Schutz des KGSG stellen wollen, bitten wir Sie um Ihre schriftliche Zustimmung mit folgendem Formular zum Kulturgutschutz, das Sie uns bitte ausgefüllt zusenden.

Die Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Der Schutz nach KGSG endet automatisch mit Beendigung des Leihvertrages, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf. Für Rückfragen zu dieser Neuregelung stehen wir unter info@landesarchiv.berlin.de allen Leihgeberinnen und Leihgebern, die dem Landesarchiv Berlin Deposita zur Verfügung gestellt haben, gerne zur Verfügung.