Die Erhebung von Gebühren und Auslagen erfolgt auf Grundlage der Gebührenverordnung des Landesarchivs Berlin.
| Übersicht über mögliche anfallende Gebühren und Auslagen Auszug aus der Gebührenverordnung des Landesarchivs Berlin (LArchGebV) vom 5. November 2019 | ||
| Benutzung von Archivgut | Pro Fall pro Kalenderjahr | 30,00 € |
| Kopie DIN A4 | Pro Seite | 0,50 € |
| Kopie DIN A3 | Pro Seite | 1,00 € |
| Beglaubigungen | Pro Registerauszug | 6,00 € |
Die Kosten für schriftliche Anfragen richten sich nach dem Benutzungszweck, der Seitenanzahl der angeforderten Reproduktionen und ob eine Beglaubigung gewünscht ist oder nicht.
Sie erhalten nach Erledigung der Anfrage eine Rechnung, auch dann, wenn diese über den Digitalen Antrag gestellt wurde.

