Standesamt Berlin-Reinickendorf von 1954, Quelle: Landesarchiv Berlin, F Rep. 290 Nr. 0036838, Fotograf: W. Heymsodt
Standesamt Berlin-Reinickendorf von 1954, Quelle: Landesarchiv Berlin, F Rep. 290 Nr. 0036838, Fotograf: W. Heymsodt


Seit 1874 werden im Deutschen Reich Todesfälle, Heiraten und Geburten durch sogenannte ‚Standesämter‘ erfasst. Diese Ämter sollten – in Folge des ‚Kulturkampfs‘ mit der katholischen Kirche – die bisher von den Kirchen geführten ‚Kirchenbücher‘ mit ihren Eintragungen zum Personenstand ersetzen. Das Deutsche Reich wurde flächendeckend mit einem Netz von Standesämtern überzogen. Sie registrierten Geburten, Heiraten und Todesfälle in Form von festen Formularen (‚Urkunden‘), die jährlich durchnummeriert und in Bände gebunden wurden (‚Register‘). Die Urkunden wurden zur Sicherheit immer doppelt angefertigt, als ‚Erstschrift‘ und ‚Zweitschrift‘. Der zu den einzelnen ‚Personenstandsfällen‘ aufgelaufene Schriftverkehr wurde zugleich in sogenannten ‚Sammelakten‘ abgelegt. Für Suchzwecke wurden zu den Registerbänden jährlich Namensverzeichnisse A-Z angelegt. Alle diese Dokumente sind handschriftlich.

Hier finden Sie eine Übersicht, welche Inhalte Personenstandsurkunden in welchen Jahren enthalten. Die Berliner Standesämter haben nie eine übergreifende Namenskartei oder ein Zentralregister geführt. Und es gab und gibt bis heute auch keine zentrale Datenbank für Personenstandsfälle. Bei der Registrierung gilt bis heute das  Prinzip, dass es auf den Ort des Ereignisses ankommt: Das Standesamt, in dessen Gebiet jemand geboren wird (bspw. im Krankenhaus), heiratet (vielleicht ein spezieller Heiratsort) oder stirbt (vielleicht durch einen Verkehrsunfall), stellt die Urkunde aus. Es beurkundet also nicht automatisch das Amt, in dessen Bereich jemand wohnt.

Wenn der Ort des Familienereignisses außerhalb Deutschlands lag oder liegt, wurde und wird es beim Berliner  registriert.

Bis 2008 waren Führung und Verwahrung der Register allein Sache der Standesämter. Mit Änderung des Personenstandsgesetzes (PStG) vom 19.02.2007 werden die Unterlagen der Standesämter seit dem 1. Januar 2009 bundesweit nicht mehr unbegrenzt verwahrt, sondern nach Ablauf der unten genannter Fristen geschlossen und an die örtlich zuständigen Archive abgegeben. Hier dienen sie der privaten Nutzung und wissenschaftlichen Forschung.
Folgende Laufzeiten befinden sich in den Archiven:

  • Geburtsregister 1874 bis 1912,
  • Heiratsregister 1874 bis 1942 und
  • Sterberegister 1874 bis 1992

Jüngere Unterlagen befinden sich jeweils noch in den Standesämtern.