Wie in § 8 des Archivgesetzes von Berlin geregelt, kann Archivgut allgemeinen oder besonderen Schutzfristen unterliegen und ist daher möglicherweise nur eingeschränkt benutzbar. Wollen Sie solches Archivgut einsehen, stellen Sie bitte einen Antrag auf Schutzfristverkürzung und senden diesen vollständig ausgefüllt an uns… Weiterlesen →
Rechtsgrundlage Grundlage für die Benutzung von Archivgut bilden das Archivgesetz des Landes Berlin (ArchGB) und die Ordnung für die Benutzung von Archivgut mit Gebühren- und Auslagenverzeichnis im Landesarchiv Berlin (Bitte beachten Sie, dass der Teil Gebühren durch eine neue Verordnung mit Gebühren- und Auslagenverzeichnis… Weiterlesen →
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