Die im Landesarchiv aufbewahrten Personenstandsregister umfassen grundsätzlich die Zeit ab Einführung der Standesämter im Oktober 1874. Die Zugänge erfolgen jährlich, sobald die jeweiligen Fristen erreicht sind. Konkret sind vorhanden:
- Geburtsregister ab 1874 bis 1914,
- Heiratsregister ab 1874 bis 1944,
- Sterberegister ab 1874 bis 1994.

