Benutzungsmodalitäten

Bitte richten Sie eine schriftliche Anfrage unter Verwendung des Antrags zur Benutzung von Akten des Bestandes der Wiedergutmachungsämter von Berlin (WGÄ) an info@landesarchiv.berlin.de oder per Briefpost an das Landesarchiv Berlin. Es können nur Anfragen mit einem entsprechend ausgefüllten Antrag bearbeitet werden. Im Antrag wird nach der geschädigten Person gefragt, diese kann sich von der antragstellenden Person unterscheiden. Bitte geben Sie nach Möglichkeit die Lebensdaten der geschädigten Personen an und nennen Sie die Aktensignatur. Die Aktensignatur können Sie über oder die ermitteln oder direkt im Lesesaal des Landesarchivs über die Archivdatenbank recherchieren.

Sollte eine Akte nach § 8 Abs. 3 Berliner Archivgesetz unterliegen, muss zur Akteneinsicht zusätzlich ein Schutzfristverkürzungsantrag gestellt werden.

Nach der positiven Entscheidung des Schutzfristverkürzungsantrages kann die Akte im Lesesaal eingesehen und/oder eine Reproduktion bestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Erstellung von Reproduktionen einen gesonderten Antrag erfordert.

Bestandsgeschichte

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges musste den Verfolgten des Nationalsozialistischen Regimes eine schnelle und gesetzlich gesicherte Hilfe gewährt werden.

Der erste juristische Schritt zur „Wiedergutmachung“ erfolgte in den Westsektoren Berlins in Form des Befehls der Alliierten Kommandantur vom 26. Juli 1949 (BK/O (49) 180 zur Rückerstattung von feststellbaren Vermögenswerten an Opfer nationalsozialistischer Unterdrückungsmaßnahmen (Rückerstattungsanordnung)). Die gesetzlichen Regelungen wurden danach kontinuierlich an die gesellschaftlichen Entwicklungen der Nachkriegszeit angepasst. Eine einheitliche Regelung für die Bundesrepublik wurde am 19. Juli 1957 mit dem Bundesrückerstattungsgesetz (BRüG) erlassen.

In West-Berlin wurde zwischen zwei voneinander getrennten Verfahren unterschieden:

Die „Wiedergutmachung“ (auch: Rückerstattung) bezeichnet die Rückgabe von entzogenen und feststellbaren Vermögenswerten oder Geldleistungen entsprechend dem ermittelten Zeitwert anstelle der Rückgabe. In West-Berlin waren für die Bearbeitung der Wiedergutmachungsverfahren die Wiedergutmachungsämter zuständig.

Verwahrt werden die Wiedergutmachungsakten im Landesarchiv Berlin im . Eine ergänzende Überlieferung findet sich im für zwangsübertragene Vermögen/Haupttreuhänder für Rückerstattungsvermögen. Im Bestand B Rep. 032 werden Anträge und Beschlüsse der Wiedergutmachungsverfahren in Kopie aufbewahrt.

Von der „Wiedergutmachung“ unterschieden werden muss die Entschädigung. Bei Entschädigungsverfahren ist die Rede von materiellen Leistungen, z. B. Renten, für Schäden an Leib und Leben, entgangenes berufliches Fortkommen oder Ersatz für materielle Verluste, die sich auf nicht feststellbares Vermögen beziehen. Zuständig für die Bearbeitung dieser Anträge in West-Berlin war das West-Berliner Entschädigungsamt. Diese Akten verwahrt bis heute die Entschädigungsbehörde des Landes Berlin beim .

Bundesweites Projekt „Transformation der Wiedergutmachung“

Die Verantwortung zur „Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ währt fort und aus ihr ergeben sich neue Folgeaufgaben für die Bundesrepublik Deutschland und ihre Länder. Als eine dieser Folgeaufgaben soll das gesamte Dokumentenerbe in den kommenden Jahrzehnten digital im    innerhalb des Archivportales-D zugänglich gemacht werden. Im Juni 2022 wurde dafür die Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den einzelnen Landesarchivverwaltungen geschlossen. Das Landesarchiv Berlin gehört zu den Unterzeichnenden.