Jedermann hat das Recht, Archivgut zu benutzen. Grundlage für die Benutzung von Archivgut im Landesarchiv Berlin bilden das Archivgesetz des Landes Berlin sowie die Benutzungsordnung (Bitte beachten Sie, dass der Teil Gebühren durch eine neue Verordnung mit Gebühren- und Auslagenverzeichnis ersetzt wurde). Bei der Benutzung sind in vielen Fällen die schutzwürdigen Belange Dritter sowie besondere Schutzfristen zu beachten; teilweise gelten auch urheber- und persönlichkeitsrechtliche Vorschriften.
Da Archivalien gesichert verwahrt werden, muss jegliche Nutzung vorbereitet werden.
Aufbau des Archivs:
Archive sind nach dem sogenannten Provenienzprinzip (= Herkunftsprinzip) aufgebaut, d.h. bei der Suche nach Informationen steht als Erstes die Frage, welche Behörde oder Institution für den entsprechenden Sachverhalt zuständig war und wo demnach Schriftgut angefallen sein könnte. Nach diesen Behörden ist das Archiv strukturiert, in der sog. ‚Tektonik‘. Über die Bestände der Tektonikgruppen A (Archivgut bis 1945), B (West-Berlin), C (Ost-Berlin), E (Nachlässe) und F (Sammlungen) des Landesarchivs Berlin informiert die Beständeübersicht. Die sog. ‚Findmittel‘ des Archivs sind nach ‚Beständen‘, also in der Regel den Behörden, aufgebaut.
Benutzungsantrag:
Vor Beginn der Benutzung ist im Lesesaal ein sogenannter ‚Benutzungsantrag‘ auszufüllen. Er ist die rechtliche Grundlage der Archivbenutzung. Den Vordruck Benutzungsantrag finden Sie hier.
Findmittel:
Im öffentlichen Findmittelraum stehen zu Archivalien die sog. ‚Findbücher‘ (auf Papier) sowie elektronische Findlisten (im PDF-Format) bereit. Außerdem kann in der Archivdatenbank recherchiert werden. Im Findmittel des jeweiligen Bestandes ist jede Akte mit einer laufenden Nummer nachgewiesen. Anhand dieser Nummer, der ‚Signatur‘, können Archivalien dann zur Benutzung bestellt werden. Recherchiert werden kann auch in der Datenbank der Dienstbibliothek des Landesarchivs.
Archivalienbestellung:
Pro Benutzungstag können bis zu 10 Archivalieneinheiten bestellt werden. Unklare Bestellungen können nicht bearbeitet werden. Bestellte Archivalien werden bis zu drei Wochen bereitgehalten; bei längerem Gebrauch ist eine ausdrückliche Reservierung erforderlich.
WLAN:
In den Lesesälen des Landesarchivs kann ein kostenloser WLAN-Internet-Zugang benutzt werden.
Reproduktionen:
Von mikroverfilmten Beständen können Sie selbst Readerprinterkopien anfertigen. Kopien aus Akten (sofern aus konservatorischen Gründen möglich) und Fotoaufträge werden in der archiveigenen Werkstatt auf der Grundlage des z.Zt. gültigen Entgeltverzeichnisses angefertigt. (Vgl. Ordnung für die Benutzung von Archivgut mit Gebühren- und Auslagenverzeichnis im Landesarchiv Berlin. Bitte beachten Sie, dass der Teil Gebühren durch eine neue Verordnung mit Gebühren- und Auslagenverzeichnis ersetzt wurde.)
Meldedaten gesucht:
Das Landesarchiv verwahrt die historische Berliner Einwohnermeldekartei (EMK). Sie ist nicht öffentlich zugänglich; Recherchen werden durch das Landesarchiv Berlin nur auf schriftlichen Antrag bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse durchgeführt und sind kostenpflichtig.
Hier finden Sie das
EMK-Antragsformular (deutsch) und
EMK-Antragsformular (english version) .